Die denkbaren Möglichkeiten, in welchen eine Person oder ein Unternehmen mit einem Schadensersatzanspruch konfrontiert ist, sind fast unendlich. Um nur einige Beispiele zu nennen:

  • Die eigenen Kinder sollen beim spielen das KFZ eines Nachbarn oder einen anderen Gegenstand beschädigt haben.
  • Nach einer Operation stellt sich heraus, dass ein ärztlicher Kunstfehler vorliegt.
  • Die eigene Versicherung verweigert die Auszahlung eines gemeldeten Schadens und kündigt stattdessen den Vertrag bzw. droht eine Strafanzeige an.
  • Der Geschäftsführer wird kurz nach seinem Ausscheiden aus dem Unternehmen mit ungerechtfertigten Schadensersatzansprüchen konfrontiert.
  • Ein Kunde verlangt Schadensersatz, weil das gelieferte Produkt des eigenen Unternehmens einen Schaden verursacht haben soll.
  • Nach einer internen Inventur stellt sich heraus, dass ein(ige) Mitarbeter Gegenstände aus dem Unternehmen entwendet oder schädliche Geschäfte im Namen der Gesellschaft getätigt hat (bzw. haben). Dem Unternehmen ist ein erheblicher Schaden verursacht worden.
Entscheidungsträger von Unternehmen oder Privatpersonen sollten in solchen oder ähnlichen Fällen anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Der Vorteil liegt in der schnellen, professionellen und diskreten Unterstützung.